Nachteilsausgleich umsetzen
Passt zu: Analysieren und bewerten, Nutzen und weiterführen
Was
Nachteilsausgleich passt bei diagnostizierten Beeinträchtigungen die Rahmenbedingungen einer Prüfung an (z. B. Zeit, Format, Hilfsmittel), ohne das fachliche Anspruchsniveau zu senken. Er beruht auf dem Behindertengleichstellungsgesetz.
Wann einsetzen
Bei Lernenden mit fachlich diagnostizierter Beeinträchtigung (z. B. Dyskalkulie, Legasthenie, ADHS), sobald ein entsprechendes Gutachten vorliegt.
So geht's
- Kläre zuerst den fachlichen Kern der Aufgabe: Was genau soll geprüft werden – und was ist nur ein Zugangsweg dazu?
- Stütze die Massnahme auf ein fachliches Gutachten, das auch beschreibt, wie sich die Beeinträchtigung konkret auswirkt.
- Lege die Massnahme individuell und zeitlich begrenzt fest, und überprüfe sie regelmässig.
- Passe den Zugang an (mehr Zeit, angepasstes Format, Hilfsmittel), nicht das Bildungsziel selbst.
- Kommuniziere die Ungleichbehandlung transparent im Kollegium und, wo nötig, gegenüber Eltern – sie dient der Chancengleichheit, nicht der Bevorzugung.
Beispiel
Da Rechtschreibung im Fach Deutsch zum fachlichen Kern gehört, im Fach Geschichte aber nicht, kann ein Schüler mit diagnostizierter Legasthenie eine schriftliche Geschichtsprüfung mündlich ablegen, ohne dass der fachliche Anspruch sinkt.
Stolpersteine
- Nachteilsausgleich ohne fachliches Gutachten schafft rechtliche und praktische Unsicherheit.
- Wird das Bildungsziel selbst reduziert statt nur der Zugang angepasst, ist es kein Nachteilsausgleich mehr.
- Auch Lernende ohne diagnostizierte Beeinträchtigung (z. B. mit anderer Erstsprache) profitieren oft von derselben Grundfrage: Was ist der fachliche Kern, und was nur ein möglicher Zugangsweg dazu?
Fachliche Grundlage: Hanni Lötscher, Markus Roos, «Schlussgedanken, Nachteilsausgleich», in Lötscher, Naas, Roos (Hrsg.), Kompetenzorientiert beurteilen, hep 2023 — eigenständig bearbeitet und neu formuliert. Quelle & Lizenz (CC BY 4.0).